Beim Wohnmobil-Schutz der Ammerländer sind mitgeführte Sachen des persönlichen Bedarfs, Reisegepäck, Campingausstattung und loser Hausrat bis zur Versicherungssumme abgesichert, während für Elektronik, Fahrräder, Boote oder den Inhalt von Dachboxen eine Grenze von 7.500 Euro und für Wertsachen und Bargeld insgesamt 3.500 Euro gilt. Zugleich sind viele Sachen ausgeschlossen, etwa das Fahrzeug selbst, Sammler- und Liebhaberstücke, Tiere sowie motorisierte Fahrzeuge.
Beschreibung des Versicherungsumfangs
Versichert sind alle Sachen des persönlichen Bedarfs sowie beruflich oder gewerblich überlassene Sachen, welche die mitversicherten Personen im Kraftfahrzeug mitführen. Ebenfalls versichert sind alle weiteren Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgegenstände, die zur privaten Nutzung dienen.
Entschädigungsgrenzen
Bis zur Versicherungssumme mitversichert sind:
- Reisegepäck (z. B. Kleidung, Accessoires);
- Campingausstattung (z. B. Campingstühle, Campingtisch und Grill);
- sonstige Gegenstände des persönlichen Bedarfs (z. B. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter);
- Hausratgegenstände (loses, nicht fest eingebautes Inventar).
Für die folgenden Sachen ist die Maximalentschädigung je Versicherungsfall auf 7.500 EURO begrenzt:
- Mobiltelefone, Laptops und Tablets, sofern eine Entschädigung nicht ausgeschlossen ist;
- Foto-, Film- und Videokameras, sofern eine Entschädigung nicht ausgeschlossen ist;
- beruflich und gewerblich überlassene Sachen, wie zum Beispiel Mobiltelefone und Laptops, sofern eine Entschädigung nicht ausgeschlossen ist;
- Fahrräder und sonstige Sportgeräte. Diese müssen außen am Wohnmobil, Wohnwagen, Camper oder PKW befestigt und gesondert mit einem Sicherheits-Bügelschloss oder mit einem Panzerkabelschloss gegen die einfache Wegnahme gesichert sein. Für die lose mit dem Fahrrad verbundenen Teile besteht nur Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen;
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgeräte (ohne Motoren);
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- Inhalt von verschlossenen Dach- oder Heckboxen. Ausgenommen sind elektronische Geräte sowie Wertsachen und Bargeld;
- Sachen im Vorzelt (auch Dachzelt) sowie Sachen auf der selbstgenutzten Parzelle außerhalb des versicherten Kraftfahrzeuges. Ausgenommen sind elektronische Geräte sowie Wertsachen und Bargeld.
Die maximale Entschädigungsleistung für Wertsachen und Bargeld beträgt insgesamt 3.500 EURO. Versicherte Wertsachen sind:
- auf Geldkarten geladene Beiträge (z. B. Chipkarten);
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie nicht unter dem vorstehenden Punkt genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Versicherungsumfang gehören:
- das Kraftfahrzeug selbst sowie eingebaute und fest mit dem Kraftfahrzeug verbundene Sachen;
- Sachen mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Wertpapiere, Zeichnungen, Pläne aller Art, Speichergut auf Datenträgern aller Art;
- Urkunden und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und EC- oder Kreditkarten;
- nicht montierte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör (z. B. Kraftstoff, Öl, Verbandstaschen, etc.);
- Drogen und Suchtgifte, Alkohol sowie Tabakwaren;
- fremdes Eigentum, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die den versicherten Personen vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen wurden (z. B. Diensthandy);
- Musterkollektionen und Handelswaren;
- Tiere;
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (motorbetrieben) sowie deren Außenbordmotoren.
Was bedeutet das konkret?
Mitgeführte private Sachen wie Reisegepäck, Campingausstattung und loser Hausrat sind bis zur Versicherungssumme abgesichert. Für bestimmte Gegenstände gelten Höchstgrenzen: 7.500 Euro etwa für Elektronik, Fahrräder, Boote oder den Inhalt von Dachboxen, sowie insgesamt 3.500 Euro für Wertsachen und Bargeld. Für Fahrräder und Sportgeräte sind zusätzliche Sicherungen vorgeschrieben. Eine Reihe von Sachen ist ganz vom Schutz ausgenommen, darunter das Fahrzeug selbst, Sammlerstücke, Tiere und motorisierte Fahrzeuge.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Wertsachen und Bargeld höchstens ersetzt?
Die maximale Entschädigungsleistung für Wertsachen und Bargeld beträgt insgesamt 3.500 Euro. Dazu zählen unter anderem auf Geldkarten geladene Beträge, Schmuck, Edelsteine, Sachen aus Gold und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche sowie Antiquitäten über 100 Jahre (außer Möbelstücken).
Welche Grenze gilt für Elektronik wie Handy, Laptop oder Kamera?
Für Mobiltelefone, Laptops, Tablets sowie Foto-, Film- und Videokameras ist die Maximalentschädigung je Versicherungsfall auf 7.500 Euro begrenzt, sofern eine Entschädigung nicht ausgeschlossen ist.
Muss ich mein Fahrrad besonders sichern, damit es versichert ist?
Ja. Fahrräder und sonstige Sportgeräte müssen außen am Wohnmobil, Wohnwagen, Camper oder PKW befestigt und gesondert mit einem Sicherheits-Bügelschloss oder Panzerkabelschloss gegen einfache Wegnahme gesichert sein. Lose Fahrradteile sind nur versichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
Sind auch Gegenstände außerhalb des Fahrzeugs geschützt?
Sachen im Vorzelt oder Dachzelt sowie Sachen auf der selbstgenutzten Parzelle außerhalb des Kraftfahrzeugs sind bis 7.500 Euro mitversichert. Ausgenommen sind jedoch elektronische Geräte sowie Wertsachen und Bargeld.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022