Bei der Ammerländer Wohnmobilversicherung leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen etwa durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Vandalismus, Raub, Sturm, Hagel, Elementarereignisse, das Fährrisiko oder einen Unfall zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Kernenergie sowie durch genehmigte und nicht genehmigte Rennen.
Versicherungsfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden:
- Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Kraftfahrzeuges, Vandalismus, Raub oder räuberische Erpressung
- Sturm, Hagel
- Elementarereignisse (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
- Fährrisiko / Havarie Grosse (auf europäischen Gewässern)
- Unfall des Kraftfahrzeuges
Ebenso leistet der Versicherer, wenn versicherte Sachen infolge von Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus, Raub, Sturm, Hagel, Elementarereignissen oder dem Fährrisiko / Havarie Grosse abhandenkommen.
Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie und Rennen
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Genehmigte und nicht genehmigte Rennen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten sowie an nicht genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Elementarereignisse, das Fährrisiko oder einen Unfall zerstört oder beschädigt werden. Bei einigen dieser Gefahren ist auch das Abhandenkommen der Sachen abgedeckt. Nicht versichert sind dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Kernenergie sowie durch die Teilnahme an genehmigten und nicht genehmigten Rennen samt zugehöriger Übungsfahrten.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind bei diesem Wohnmobiltarif abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Luftfahrzeuge, Einbruchdiebstahl, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Vandalismus, Raub oder räuberische Erpressung, Sturm, Hagel, Elementarereignisse, das Fährrisiko / Havarie Grosse auf europäischen Gewässern sowie durch einen Unfall des Kraftfahrzeuges.
Zahlt der Versicherer auch, wenn versicherte Sachen verschwinden?
Ja, der Versicherer leistet auch bei Abhandenkommen, wenn dies infolge von Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus, Raub, Sturm, Hagel, Elementarereignissen oder dem Fährrisiko / Havarie Grosse geschieht.
Sind Schäden durch Krieg oder Kernenergie versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Rennen?
Nein. Für Schäden bei behördlich genehmigten und nicht genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Inhalte aus: Bedingungen Wohnmobilversicherung Classic 2022