Wer nach einem Unfall voraussichtlich mindestens zwei Wochen stationär im Krankenhaus liegt, erhält bei der Ammerländer in der Unfallversicherung eine Reha-Soforthilfe. Dazu zählen eine persönliche Reha-Betreuung durch einen ausgebildeten Mitarbeiter, ein telefonischer Beratungsservice sowie eine einmalige Kostenübernahme für bis zu fünf therapeutische Behandlungen wie Massagen, Ergotherapie oder Manuelle Therapie.
Ziffer 2 der allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen wird wie folgt erweitert:
Anspruch auf Reha-Soforthilfe
Ein Anspruch auf Reha-Soforthilfe besteht, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls im Sinne der „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“ (AUB 2017) voraussichtlich mindestens zwei Wochen stationär in einem Krankenhaus behandelt werden muss.
Leistungen der Reha-Soforthilfe
Die Reha-Betreuung
Im Leistungsfall wird der Behandlungsverlauf fortlaufend durch einen speziell ausgebildeten Reha-Mitarbeiter begleitet. Dieser nimmt telefonisch Kontakt auf – mit der versicherten Person oder einem Angehörigen oder Bevollmächtigten sowie mit den behandelnden Ärzten. Ziel ist es, den jeweiligen Bedarf zu ermitteln.
Der telefonische Kontakt zu den behandelnden Ärzten erfolgt immer dann, wenn eine andere Versorgungseinrichtung die Behandlung übernimmt (Behandlung im Krankenhaus – ambulante Weiterbehandlung durch den Haus- oder Facharzt).
Die Reha-Beratung
Der versicherten Person und ihren Angehörigen wird ein telefonischer Beratungsservice angeboten. Dieser Service unterstützt bei allen Aktivitäten im Reha-Prozess, zum Beispiel bei Amts- und Behördenvorgängen.
Finanzielle Leistungen
Zusätzlich erfolgt einmalig eine Kostenerstattung für weitere therapeutische, ambulante Maßnahmen, sofern sie im Verlauf der Betreuung als notwendig erachtet werden:
- Massagen
- Ergotherapie
- Manuelle Therapie (Behandlung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates, wie z. B. Gelenke, Muskeln, Nerven)
Die Kosten werden für bis zu 5 Behandlungen übernommen.
Zahlung der Reha-Soforthilfe
Die Leistungen werden subsidiär gezahlt, also nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Kranken- oder Rentenversicherung. Die anfallenden Kosten werden als Vorauszahlung auf eine später zu erwartende Invaliditätsleistung gezahlt.
Schweigepflichtentbindung
Mit der Reha-Soforthilfe wird ein spezialisierter Dienstleister beauftragt. Damit dieser tätig werden kann, ist es im Leistungsfall notwendig, ihm alle für die Betreuung relevanten Daten der versicherten Person sowie die Unfalldaten zu übermitteln.
Im Rahmen des Ersthilfetelefonats weist der Dienstleister die versicherte Person noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Entbindung von der Schweigepflicht hin.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall voraussichtlich mindestens zwei Wochen im Krankenhaus bleiben muss, bekommt Unterstützung durch die Reha-Soforthilfe. Ein speziell ausgebildeter Reha-Mitarbeiter begleitet den Behandlungsverlauf, ein Beratungsservice hilft der versicherten Person und ihren Angehörigen etwa bei Behördenvorgängen. Zusätzlich werden einmalig die Kosten für bis zu fünf therapeutische Behandlungen wie Massagen, Ergotherapie oder Manuelle Therapie übernommen. Die Leistung wird erst nach Vorleistung der Kranken- oder Rentenversicherung gezahlt und mit einer späteren Invaliditätsleistung verrechnet.
Häufige Fragen
Ab wann habe ich Anspruch auf die Reha-Soforthilfe?
Der Anspruch besteht, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls voraussichtlich mindestens zwei Wochen stationär in einem Krankenhaus behandelt werden muss.
Welche therapeutischen Behandlungen werden bezahlt?
Einmalig werden die Kosten für weitere ambulante Maßnahmen übernommen, sofern sie als notwendig erachtet werden – dazu zählen Massagen, Ergotherapie und Manuelle Therapie. Übernommen werden die Kosten für bis zu fünf Behandlungen.
Zahlt die Reha-Soforthilfe zusätzlich zu anderen Versicherungen?
Nein, die Leistungen werden subsidiär gezahlt, also erst nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Kranken- oder Rentenversicherung. Die Kosten gelten als Vorauszahlung auf eine später erwartete Invaliditätsleistung.
Warum muss ich die Schweigepflichtentbindung erteilen?
Mit der Reha-Soforthilfe wird ein spezialisierter Dienstleister beauftragt. Damit dieser tätig werden kann, müssen ihm im Leistungsfall alle für die Betreuung relevanten Daten der versicherten Person und die Unfalldaten übermittelt werden. Auf die Notwendigkeit der Schweigepflichtentbindung wird beim Ersthilfetelefonat ausdrücklich hingewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Soforthilfe 2017