Bei der Ammerländer Versicherung gilt in der Elementarversicherung ein Erdbeben als naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. Damit ein Erdbeben als Ursache anerkannt wird, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass entweder in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden entstanden sind oder der Schaden nur durch ein Erdbeben verursacht sein kann.
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
- die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Was bedeutet das konkret?
Als Erdbeben gilt eine durch Vorgänge im Erdinnern ausgelöste, natürliche Erschütterung des Erdbodens. Damit ein Schaden als Erdbebenschaden anerkannt wird, muss der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringen. Dieser Nachweis gelingt entweder, wenn die Erschütterung in der Umgebung auch andere einwandfreie Gebäude oder ähnlich widerstandsfähige Sachen beschädigt hat, oder wenn der Schaden an den versicherten Sachen aufgrund ihres einwandfreien Zustandes nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Häufige Fragen
Was zählt als Erdbeben im Sinne dieser Bedingungen?
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
Wer muss nachweisen, dass ein Erdbeben vorliegt?
Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass ein Erdbeben vorliegt, damit es unterstellt wird.
Wie lässt sich ein Erdbeben nachweisen?
Der Nachweis gelingt, wenn die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an einwandfreien Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder wenn der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022