Bei der Elementarversicherung der Ammerländer Versicherung startet der Versicherungsschutz erst einen Monat nach Versicherungsbeginn, wobei diese Wartezeit bei nahtlos anschließendem gleichartigem Vorversicherungsschutz entfällt; im Schadenfall trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens 250 und höchstens 1.500 Euro.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn. Dieser Zeitraum wird als Wartezeit bezeichnet.
Die Wartezeit entfällt, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es bestand nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz.
- Der beantragte Versicherungsschutz schließt sich ohne Unterbrechung unmittelbar daran an.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250,- EURO und höchstens 1.500,- EURO.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift grundsätzlich erst einen Monat nach Vertragsbeginn. Diese einmonatige Wartezeit fällt jedoch weg, wenn zuvor bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Schutz bestand und der neue Vertrag ohne Lücke direkt daran anknüpft. Im Schadenfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit 10 Prozent der Schadenhöhe, wobei mindestens 250 Euro und höchstens 1.500 Euro selbst getragen werden.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz nach Vertragsbeginn?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn. Dieser Zeitraum wird Wartezeit genannt.
Kann ich die Wartezeit vermeiden?
Ja. Die Wartezeit entfällt, wenn nachweislich bei einem anderen Versicherer ein gleichartiger Versicherungsschutz bestand und sich der beantragte Schutz ohne Unterbrechung unmittelbar daran anschließt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250,- EURO und höchstens 1.500,- EURO.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022