Bei der Elementarversicherung der Ammerländer Versicherung sind versicherte Sachen abgesichert, die durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Damit wird deutlich, für welche Elementargefahren der Versicherer Entschädigung leistet.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Überschwemmung, Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, für welche Naturgefahren der Versicherer zahlt. Wird eine versicherte Sache durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch zerstört, beschädigt oder kommt sie dadurch abhanden, besteht ein Entschädigungsanspruch.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren sind hier abgedeckt?
Abgedeckt sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Welche Arten von Schäden werden ersetzt?
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ist auch ein Rückstau versichert?
Ja, Rückstau ist zusammen mit Überschwemmung als versicherte Gefahr aufgeführt.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022