Bei der Elementarversicherung der Ammerländer Versicherung gilt eine Überschwemmung als Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser – ausgelöst durch ausufernde oberirdische Gewässer, durch Witterungsniederschläge oder durch austretendes Grundwasser. Ein Rückstau liegt dagegen vor, wenn solches Wasser bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren ins Gebäude gelangt.
Eine Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:
- Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
- Witterungsniederschläge;
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge einer Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder infolge von Witterungsniederschlägen.
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, was unter Überschwemmung und Rückstau zu verstehen ist. Eine Überschwemmung setzt voraus, dass der Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet wird – etwa durch übertretende Gewässer, durch Niederschläge oder durch Grundwasser, das infolge dieser Ursachen an die Oberfläche tritt. Von Rückstau spricht man, wenn Wasser aus denselben Ursachen bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Überschwemmung im Sinne dieser Bedingungen vor?
Wenn der Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet wird, und zwar durch Ausuferung oberirdischer Gewässer, durch Witterungsniederschläge oder durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge dieser Ursachen.
Was bedeutet Rückstau?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung oberirdischer Gewässer oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Zählt austretendes Grundwasser als Überschwemmung?
Ja, aber nur, wenn das Grundwasser infolge einer Ausuferung oberirdischer Gewässer oder infolge von Witterungsniederschlägen an die Erdoberfläche tritt.
Welche Gewässer sind bei Überschwemmung und Rückstau gemeint?
Gemeint sind oberirdische Gewässer, die stehend oder fließend sein können und ausufern.
Inhalte aus: Bedingungen Elementarversicherung 2022