In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes für Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.:
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B Nr. 26 beschriebenen. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Dokumentversion: 2022.02
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B Nr. 26 beschriebenen. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Dokumentversion: 2022.02