In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes für Erlöschen der Rechte des Versicherers:
Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt (2b) und zur Kündigung (2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Dokumentversion: 2022.02
Erlöschen der Rechte / Hausratversicherung
Produkte der Ammerländer Versicherung

Onlinerechner der Ammerländer Versicherung
+ Hausratversicherung
+ E-Bike Versicherung (Privat)
+ Fahrradversicherung
+ E-Bike Versicherung (Gewerbe)
+ Private Haftpflichtversicherung
+ Tierhalter-Haftpflichtversicherung
+ Wohnmobil-Versicherung
+ Wohngebäudeversicherung
+ Unfallversicherung
Versicherungsbedingungen
Hier Versicherungsbedingungen lesen
Mitteilungen und Anfragen
Hier Anfrage versenden
Weitere Informationen zur Ammerländer Versicherung
Hier informieren