In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes für Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung:
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (siehe Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1) niedriger als der Versicherungswert (siehe Abschnitt „A“
Dokumentversion: 2022.02
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (siehe Abschnitt „A“ § 1 Nr. 1) niedriger als der Versicherungswert (siehe Abschnitt „A“
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