In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes für Feststellung Schaden:
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
a) ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
b) die Wiederherstellungsund Wiederbeschaffungskosten;
c) die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen;
d) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
e) den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Dokumentversion: 2022.02
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
a) ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
b) die Wiederherstellungsund Wiederbeschaffungskosten;
c) die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen;
d) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
e) den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Dokumentversion: 2022.02