In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes für Versicherungswert:
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Abschnitt „A“
c)
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Abschnitt „A“ § 13 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Dokumentversion: 2022.02
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
b) Für Kunstgegenstände (siehe Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 a) dd)) und Antiquitäten (siehe Abschnitt „A“
c)
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (Entschädigungsgrenzen siehe Abschnitt „A“ § 13 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Dokumentversion: 2022.02