In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes für Übertragung der Rechte:
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diesen Sachen zustehen.
Dokumentversion: 2022.02
Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diesen Sachen zustehen.
Dokumentversion: 2022.02