Folgende E-Bikes / Pedelecs können nicht in der E-Bike Versicherung bei der Ammerländer Versicherung versichert werden bzw. folgende Anträge können nicht angenommen werden:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden / nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- welche gewerblich genutzt werden, z. B. Kurier- oder Auslieferungsdienste
- Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
- Fahrräder die von Privatpersonen ohne Händlerrechnung und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden
- Fahrräder für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt
- Fahrräder welche die technische Möglichkeit einer Umschaltung zum S-Pedelec haben (Hybride Pedelecs)
- Carbon-Fahrräder
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
- Fahrräder, die vom Eigentümer/ Versicherungsnehmer vermietet werden
- Fahrräder welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten und Umbauten;
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Räder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden