In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung sind Beschädigungen am E-Bike versichert.
Es erfolgt eine Regulierung bei Beschädigungen infolge von:
- Unfall;
- Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für Fahrräder, welche bei einem Transportunternehmen aufgegeben wurden);
- Fall- oder Sturzschäden;
- Brand, Explosion, Blitzschlag;
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch; ff) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Fahrlässige unsachgemäße Handhabung kann für die Versicherungsdauer nur ein Mal pro Komponente in Anspruch genommen werden;
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ab- lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten;
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
- Verschleiß
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung). Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
Entschädigung bei Beschädigungen
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Nicht versichert sind:
- Schäden am Carbonrahmen;
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer Reparaturen sowie ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrades.