In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung sind Beschädigungen am E-Bike versichert.
Es erfolgt eine Regulierung bei Beschädigungen infolge von:
- Unfall;
- Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für Fahrräder, welche bei einem Transportunternehmen aufgegeben wurden);
- Fall- oder Sturzschäden;
- Brand, Explosion, Blitzschlag;
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch; ff) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung
- Fahrlässige unsachgemäße Handhabung kann für die Versicherungsdauer nur ein Mal pro Komponente in Anspruch genommen werden;
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ab- lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten;
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten;
- Verschleiß
Entschädigung bei Beschädigungen
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
- Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer Reparaturen sowie ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrades.