In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Rechnung und Kaufvertrag:
Als Nachweis im Schadenfall benötigen Sie die Originalrechnung. Aus dieser Rechnung muss u.a. der Name und die Anschrift des Käufers (=Versicherungsnehmer) hervorgehen. Auch muss die Rahmennummer verzeichnet sein. Die Rahmennummer gilt zur Identifikation des Fahrrades.
Wichtiger Hinweis:
Fahrräder, für die keine Originalrechnung vorliegen, sind nicht versicherbar.
Rahmennummer / Codierungsnummer
- Fahrräder (auch aus Carbon), welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei codiert werden.
- Die Rahmennummer / Codierungsnummer muss auf der Originalrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmennummer / Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (Rahmennummer / Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (Rahmennummer / Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden. Gleiches gilt bei einem Fahrradwechsel oder Änderungen von Fahrzeugdaten im Nachgang.
Onlineshop
- Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben.
- Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.
- Die Rechnung kann auch elektronisch als PDF vorgelegt werden.
- Falls dies nicht so ist, muss dies vom Händler nachträglich eingetragen werden, da es im Schadenfall sonst zu Problemen führen kann.