In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Bei Diebstahl von dem fest mit dem Fahrrad verbundenen Akku erstattet die Ammerländer in der E-Bike Versicherung die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend der Versicherungssumme.
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt
- nicht älter als 3 Jahre (im Classic Tarif) bzw. 5 Jahre (im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif) ist.
Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Die Kosten für den Austausch des Akkus aufgrund von Verschleiß sind bei folgenden Grenzen erstattungsfähig:
• 0 - 24 Monate (Fahrradalter): Leistungskapazität liegt unter 99 %
• 24 - 60 Monate (Fahrradalter): Leistungskapazität liegt unter 65 %
Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung werden nicht erstattet.