In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Bei Diebstahl von dem fest mit dem Fahrrad verbundenen Akku erstattet die Ammerländer in der E-Bike Versicherung die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend der Versicherungssumme.
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt
- nicht älter als 3 Jahre (im Classic Tarif) bzw. 5 Jahre (im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif) ist.
Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität
- dauerhaft um 50 % unterschritten wird (im Classic Tarif).
- dauerhaft um 35% unterschritten wird (im Exclusiv Tarif).
- minimal unterschritten wird (im Excellent/Plus Tarif).
Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung werden nicht erstattet.