In dem Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung gilt für Abschleppen:
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt ROLAND für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz. Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person an-stelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen. Beauftragt die versicherte Person direkt ein Unter-nehmen, das das Abschleppen selbst leistet, über-nimmt ROLAND die Kosten für die Hilfsleistung bis zu einem Höchstbetrag von 150 EURO. Zusätzlich übernimmt ROLAND die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EURO, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist. Nimmt die versicherte Person die Abschlepp- und Transportleistung bei einem Dritten in Anspruch, ins-besondere bei einem Automobilclub (z. B. im Rahmen von Clubleistungen) oder bei einem Fahrzeug-Hersteller (z. B. im Rahmen einer Mobilitätsgarantie), übernimmt ROLAND keine Kosten.