In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Lastenräder:
Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gesichert werden.
In der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr muss das Fahrrad zum Schutz gegen Wegtragen / Diebstahl an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl, Fahrradständer, Baum, Straßenschild) angeschlossen werden.
In der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr ist das Fahrrad auf einem verschlossenen Betriebsgelände lediglich mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) zu sichern.