In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt Mitversicherung von Verschleiß:
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt
- nicht älter als 3 Jahre (im Classic Tarif) bzw. 5 Jahre (im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif) ist.
Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität
- dauerhaft um 50 % unterschritten wird (im Classic Tarif).
- dauerhaft um 35% unterschritten wird (im Exclusiv Tarif).
- minimal unterschritten wird (im Excellent/Plus Tarif).
Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung werden nicht erstattet.
Im Tarif Classic gilt Mitversicherung von Verschleiß nicht an Reifen und Bremsen.
Entschädigung bei Verschleiß
Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen jeweils eine erneute sechs monatige Wartezeit am 1. des auf den Auszahlungstag folgenden Monats.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung).