In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Sicherungen / Verkehrsübliches Schloss:
- Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden. Das anschließen an einen festen Gegenstand wird empfohlen, ist jedoch keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
- In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang 'auf übliche Art und Weise'. Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein. Eine Vorgabe für das Schloss gibt es nicht. Zur Sicherung des Fahrrades können Schlösser ohne Mindestkaufpreis verwendet werden. Eine bestimmte Marke wird nicht vorgegeben oder empfohlen.