In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für die Rahmennummer:
Die Rahmennummer gilt zur Identifikation des Fahrrades und als Ihr Nachweis im Schadenfall.
Rahmen-/Codierungsnummer
Fahrräder (auch aus Carbon), welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei codiert werden. Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden. Gleiches gilt bei einem Fahrradwechsel oder Änderungen von Fahrzeugdaten im Nachgang. Die Rahmennummern an Carbon Rahmen dürfen vom Hersteller auch mit Aufklebern am Rahmen angebracht werden. Eine Codierung ist hier nicht Notwendig.
Ausnahme Onlineshop
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.
Falls dies nicht so ist, muss dies vom Händler nachträglich eingetragen werden, da es im Schadenfall sonst zu Problemen führen kann.