In dem Fahrrad-Schutzbrief der Ammerländer Versicherung gilt:
Für die versicherte Person beginnt der Versicherungsschutz mit dem von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitgeteilten Anmeldedatum bei ROLAND.
Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der versicherten Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem von der Ammerländer Versicherung VVaG schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Ammerländer Versicherung VVaG beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.