In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für die Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder:
- In der Diebstahl-Zusatzversicherung können sowohl normale Fahrräder ohne Antriebsmotor als auch E-Bikes / Pedelecs versichert werden.
- Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad gemäß § 1 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl.
- Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad / den Fahrradanhänger durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad / Fahrradanhänger verbunden sind (z. B. sog. „Zahlen- und Rahmenschlösser“) gelten nicht als eigenständige Schlösser. Abweichend von § 10 Nr. 1. a) ist ein Mindestkaufpreis des Schlosses nicht vorgeschrieben.
- Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.