Wer wissen möchte, welche Regelungen bei Einschluss einer Todesfallleistung in der Ammerländer Unfallversicherung gelten, findet hier den Vergleich von Comfort-Schutz und Exclusiv-Schutz. Verschollenheit, der Verzicht auf bestimmte Prüfungen und verlängerte Meldefristen sind je nach Tarif unterschiedlich geregelt.
- Verschollenheit: in allen Tarifen enthalten.
- keine Prüfung von Geistes- und Bewusstseinsstörung bei Unfalltod: in allen Tarifen enthalten.
- verlängerte Meldefrist bei Unfalltod bis 6 Wochen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt gilt, wenn eine Todesfallleistung vereinbart wurde. Er regelt unter anderem die Absicherung bei Verschollenheit, den Verzicht auf die Prüfung von Geistes- und Bewusstseinsstörungen beim Unfalltod sowie eine verlängerte Meldefrist. Diese Punkte sind in beiden Tarifen enthalten.
Häufige Fragen
Ist Verschollenheit mitversichert?
Ja, Verschollenheit ist in allen Tarifen enthalten.
Wird bei Unfalltod eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung geprüft?
Nein, in allen Tarifen entfällt die Prüfung von Geistes- und Bewusstseinsstörung bei Unfalltod.
Wie lange ist die Meldefrist bei Unfalltod?
Die Meldefrist ist in allen Tarifen bis auf 6 Wochen verlängert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2017