Auch wenn keine gesetzliche Haftung besteht, leistet die Ammerländer Privathaftpflichtversicherung – etwa bei Schäden durch deliktunfähige Kinder oder bei Gefälligkeitshandlungen. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Tarif Exclusiv oder Excellent.
- Personenschäden durch deliktunfähige Personen (z. B. Kinder unter 7 Jahren): Exclusiv 100.000 €, Excellent enthalten.
- Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen: Exclusiv 100.000 €, Excellent enthalten.
- Gefälligkeitshandlungen/Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen (z. B. Nachbarschaftshilfe): Exclusiv 500.000 €, Excellent enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Manche Schäden werden nicht gesetzlich gehaftet, etwa bei kleinen Kindern oder aus reiner Gefälligkeit. Für solche Fälle zahlt die Versicherung freiwillig bis zu bestimmten Summen; im Tarif Exclusiv gelten hierfür Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch kleine Kinder abgesichert?
Ja, Personenschäden durch deliktunfähige Personen wie Kinder unter 7 Jahren sind im Tarif Exclusiv bis 100.000 €, im Tarif Excellent ohne diese Begrenzung enthalten.
Was gilt bei Schäden aus Gefälligkeit, z. B. Nachbarschaftshilfe?
Gefälligkeitshandlungen bzw. Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen sind im Tarif Exclusiv bis 500.000 €, im Tarif Excellent ohne diese Begrenzung enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2026