Welche Tätigkeiten die Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer mitversichert, unterscheidet sich je nach Tarif Exclusiv oder Excellent – etwa die Arbeit als Tageseltern, Babysitter oder selbstständige Nebentätigkeiten mit unterschiedlichen Jahresumsatzgrenzen.
- Tätigkeit als Tageseltern (unentgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl: in allen Tarifen enthalten.
- Tätigkeit als Tageseltern (entgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl: in allen Tarifen enthalten.
- Tätigkeit als Babysitter: in allen Tarifen enthalten.
- Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten: Exclusiv bis 10.000 € Jahresumsatz, Excellent bis 20.000 € Jahresumsatz.
- Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder fachpraktischen Unterricht: in allen Tarifen enthalten.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten: in allen Tarifen enthalten.
- Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG): in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte private und nebenberufliche Tätigkeiten sind über die Privathaftpflicht abgesichert. Bei selbstständigen Nebentätigkeiten gilt je nach Tarif eine unterschiedliche Umsatzgrenze, viele andere Tätigkeiten sind in beiden Tarifen enthalten.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Jahresumsatz sind selbstständige Nebentätigkeiten versichert?
Im Tarif Exclusiv bis 10.000 € Jahresumsatz, im Tarif Excellent bis 20.000 € Jahresumsatz.
Ist die Tätigkeit als Tageseltern mitversichert?
Ja, sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich ohne Begrenzung der Kinderzahl, in beiden Tarifen.
Sind ehrenamtliche Tätigkeiten abgesichert?
Ja, ehrenamtliche Tätigkeiten sind in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2026