Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung ist die Mitgliedervertretung das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Sie umfasst mindestens 21 und höchstens 33 selbst gewählte Mitglieder, die für sieben Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt werden, wobei Wiederwahl zulässig ist. Geregelt sind außerdem Wählbarkeit, Einladung und Wahlvorschläge, das Nachrücken von Ersatzmitgliedern, der Ausschluss aus wichtigem Grund sowie die Ausgestaltung als Ehrenamt mit Auslagenerstattung.
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit des Vorstandes hinausreichen und die ihr nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich vorbehalten sind.
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern. Wählbar ist jedes Mitglied, das
- weder Angestellter noch Vertreter des Vereins ist,
- noch an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt ist.
In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Die Mitgliedervertreter werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Zur Wahl der Mitgliedervertreter sind die Vereinsmitglieder spätestens einen Monat vor dem Versammlungstermin durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuladen. Die Einladung muss den vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat aufgestellten Wahlvorschlag enthalten. Zugleich muss sie dazu auffordern, weitere Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor der Mitgliedervertreterversammlung einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss von 250 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Scheiden Mitgliedervertreter vorzeitig aus, so kann die Mitgliedervertretung in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitgliedervertreter wählen. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder währt so lange, wie das Amt der ausgeschiedenen Mitglieder gewährt hätte, an deren Stelle sie getreten sind.
Mitgliedervertreter können wegen grober Verletzung ihrer Pflichten oder aus einem anderen wichtigen Grund von der Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Als wichtiger Grund gelten vor allem
- die Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedervertreters oder
- die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Das Amt des Mitgliedervertreters ist ein Ehrenamt. Auslagen werden erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertretung ist das oberste Organ und vertritt alle Mitglieder gemeinsam. Sie besteht aus 21 bis 33 selbst gewählten Personen, die für sieben Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt werden und wiedergewählt werden können. Geregelt sind zudem, wer wählbar ist, wie Wahl und Wahlvorschläge ablaufen, wie Ersatzmitglieder nachrücken und unter welchen Voraussetzungen ein Vertreter ausgeschlossen werden kann. Das Amt ist ehrenamtlich, Auslagen werden erstattet.
Häufige Fragen
Wie viele Mitglieder hat die Mitgliedervertretung?
Die Mitgliedervertretung besteht aus mindestens 21 und höchstens 33 von ihr selbst gewählten Mitgliedern.
Für wie lange werden Mitgliedervertreter gewählt?
Sie werden auf 7 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Wer darf in die Mitgliedervertretung gewählt werden?
Wählbar ist jedes Mitglied, das weder Angestellter noch Vertreter des Vereins ist und auch nicht an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens beteiligt ist. In besonderen Fällen kann die Mitgliedervertretung Ausnahmen zulassen.
Kann ein Mitgliedervertreter ausgeschlossen werden?
Ja. Bei grober Pflichtverletzung oder aus einem anderen wichtigen Grund ist ein Ausschluss durch die Mitgliedervertretung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen möglich. Als wichtiger Grund gelten vor allem Zahlungsunfähigkeit oder die Beteiligung an der Verwaltung oder Vertretung eines anderen Versicherungsunternehmens.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024