Die Auflösung der Ammerländer Versicherung VVaG kann in der Fahrrad-Sparte wie im gesamten Verein nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden, wobei der Antrag einstimmig vom Vorstand oder von mindestens der Hälfte der Mitgliedervertreter gestellt werden muss und die Aufsichtsbehörde zustimmen muss. Der Text klärt außerdem, wann bestehende Versicherungsverträge erlöschen und wie eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen ablaufen kann.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden. In der Einladung ist auf den besonderen Zweck dieser Mitgliedervertreterversammlung hinzuweisen.
Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, so ist binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einzuberaumen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge erlöschen, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt, vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein kann nur in einer besonders dafür einberufenen Versammlung der Mitgliedervertreter aufgelöst werden, und der entsprechende Antrag muss entweder einstimmig vom Vorstand oder von mindestens der Hälfte der Mitgliedervertreter kommen. Für einen gültigen Beschluss müssen genügend Mitgliedervertreter anwesend sein und drei Viertel der Anwesenden zustimmen; zusätzlich muss die Aufsichtsbehörde genehmigen. Fehlt eine Bestandsübertragung, enden die bestehenden Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Häufige Fragen
Wer darf einen Antrag auf Auflösung des Vereins stellen?
Der Auflösungsantrag muss einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden.
Wann ist die Mitgliedervertreterversammlung für einen Auflösungsbeschluss beschlussfähig?
Sie ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Ist das nicht der Fall, wird binnen vier Wochen eine neue Versammlung einberufen, die unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Was passiert mit meinem Versicherungsvertrag, wenn der Verein aufgelöst wird?
Erfolgt keine Bestandsübertragung, erlöschen die zwischen Verein und Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Wann gilt der Verein als aufgelöst?
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024