Bei der Ammerländer Versicherung VVaG führt der Vorstand die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet unter anderem über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, legt das Vereinsvermögen an, setzt die Versicherungsbeiträge fest und ändert die allgemeinen Versicherungsbedingungen – mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind.
Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Hierzu zählen unter anderem folgende Aufgaben:
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder,
- die Entscheidung über die Kündigung von Mitgliedern,
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung,
- die Anlegung des Vereinsvermögens,
- die Festsetzung der Versicherungsbeiträge,
- die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Vorstand kümmert sich um die alltägliche Leitung des Vereins. Dazu gehören etwa Entscheidungen über die Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern, die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlage des Vereinsvermögens sowie die Festsetzung der Beiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Aufgaben, die laut Satzung dem Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung vorbehalten sind, gehören ausdrücklich nicht zu den Vorstandsaufgaben.
Häufige Fragen
Wer ist für die laufende Leitung des Vereins zuständig?
Die laufende Geschäftsführung des Vereins obliegt dem Vorstand.
Welche Aufgaben übernimmt der Vorstand konkret?
Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder, die Kündigung von Mitgliedern, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, die Anlegung des Vereinsvermögens, die Festsetzung der Versicherungsbeiträge sowie die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Gibt es Aufgaben, für die der Vorstand nicht zuständig ist?
Ja. Ausgenommen sind Aufgaben, die gemäß Satzung ausdrücklich vom Aufsichtsrat oder der Mitgliedervertreterversammlung zu beschließen sind.
Darf der Vorstand die Versicherungsbeiträge und Bedingungen anpassen?
Ja, zur Geschäftsführung des Vorstandes gehören die Festsetzung der Versicherungsbeiträge und die Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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