Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung beginnt die Mitgliedschaft im Verein mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet, sobald dieser Vertrag ausläuft. Wer als Mitglied ausscheidet, hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Sie endet mit dessen Ablauf.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, entsteht die Mitgliedschaft. Läuft der Vertrag ab, endet auch die Mitgliedschaft wieder. Wer aus der Mitgliedschaft ausscheidet, kann keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen geltend machen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich Mitglied im Verein?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Bekomme ich beim Ausscheiden einen Anteil am Vereinsvermögen?
Nein. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024