Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG müssen Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers grundsätzlich in Textform an den Versicherer gerichtet werden, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief. Diese Vorgabe gilt, soweit für einzelne Fälle nichts anderes gesondert geregelt ist.
Alle Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind in Textform an den Versicherer zu richten. Zur Textform zählen beispielsweise E-Mail, Telefax oder Brief.
Diese Regelung gilt, soweit nicht gesondert etwas anderes geregelt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer der Ammerländer Versicherung etwas mitteilen oder eine Erklärung abgeben möchte, muss dies schriftlich festhalten – zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Brief. Ein mündlicher Hinweis reicht also grundsätzlich nicht aus. Nur wenn für einen bestimmten Fall ausdrücklich eine andere Form vereinbart ist, gilt diese Ausnahme.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Mitteilungen an den Versicherer machen?
Anzeigen und Erklärungen müssen grundsätzlich in Textform an den Versicherer gerichtet werden.
Welche Wege zählen zur Textform?
Zur Textform gehören beispielsweise E-Mail, Telefax oder Brief.
Gilt die Textform ausnahmslos?
Nein, die Textform ist vorgeschrieben, soweit nicht gesondert etwas anderes geregelt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024