Die Ammerländer Versicherung VVaG zahlt in ihrer Fahrradversicherung eine Entschädigung, wenn das Fahrrad durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub verloren geht oder wenn fest verbundene Teile wie Akkus gestohlen werden. Versichert ist auch der Diebstahl aus einem verschlossenen Fahrzeug oder von gesicherten Fahrradträgern, während bloßes Liegenlassen, ungesicherte Räder, Beschädigungen und lose Anbauteile nicht ersetzt werden.
Der Versicherer leistet Entschädigung bei:
Strafbaren Handlungen eines Dritten
- Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erfolgt eine Regulierung. Die Höhe richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen zur Entschädigung.
- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich des angefallenen Arbeitslohnes. Erstattet wird höchstens der Wert des Fahrrades.
- Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl an daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern.
Nicht versichert sind das Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades. Ebenfalls nicht versichert sind Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert wurde.
Nicht versichert sind:
- Beschädigungen jeglicher Art.
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich oder gesetzlich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis.
- Schäden, die der Versicherungsnehmer oder berechtigte Besitzer vorsätzlich herbeigeführt haben.
- Das Abhandenkommen an nicht fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (zum Beispiel Trinkflaschen, Fahrradkörbe, Kindersitze) sowie nachträglich an das Fahrrad angebaute Teile aus Carbon.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub sowie der Diebstahl fest verbundener Teile einschließlich Akkus, wobei höchstens der Wert des Fahrrades ersetzt wird. Auch der Diebstahl aus einem abgeschlossenen Kraftfahrzeug oder von gesicherten Fahrradträgern ist abgedeckt. Kein Schutz besteht, wenn das Fahrrad verloren, stehen- oder liegengelassen oder nicht ordnungsgemäß gesichert wurde. Ausgeschlossen sind außerdem Beschädigungen, vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden, für die ein Dritter einzustehen hat, sowie lose Anbauteile und nachträgliche Carbon-Teile.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch, wenn nur der Akku gestohlen wird?
Ja, bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen wie Akkus erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades.
Ist das Fahrrad geschützt, wenn es aus dem Auto gestohlen wird?
Versicherungsschutz besteht beim Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug nur, wenn dieses ver- bzw. abgeschlossen ist. Auch bei Diebstahl von daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern besteht Schutz.
Wann besteht kein Versicherungsschutz bei Diebstahl?
Nicht versichert sind das Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades sowie Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert wurde.
Sind Fahrradkörbe oder Kindersitze mitversichert?
Nein, das Abhandenkommen von nicht fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen wie Trinkflaschen, Fahrradkörben oder Kindersitzen ist nicht versichert. Ebenfalls ausgeschlossen sind nachträglich angebaute Teile aus Carbon.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024