Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung müssen neu gekaufte Fahrräder innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum mit Rahmennummer und Versicherungssumme gemeldet werden, damit der Schutz rückwirkend ab dem Kaufdatum gilt. Zudem ist geregelt, ab wann versicherte Räder frühestens ausgeschlossen werden können und wann der Versicherungsschutz bei Verkauf endet.
Neu hinzukommende Fahrräder sind unverzüglich – das heißt innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum – dem Versicherer zur Aufnahme in den Vertrag anzuzeigen. Dabei sind die Rahmennummer und die Versicherungssumme anzugeben. Bei fristgerechter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Kaufdatum. Bei verspäteter Meldung besteht Versicherungsschutz erst ab dem Meldezeitpunkt.
Versicherte Risiken können frühestens 36 Monate nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zum nächsten 01.01. und ist dem Versicherer bis zum 30.11. durch die Übermittlung der nachgepflegten Anlage I mitzuteilen.
Fällt ein versichertes Risiko nach dem Beginn der Versicherung weg – zum Beispiel durch die Veräußerung eines versicherten Fahrrades –, erlischt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt des Wegfalls des Risikos. Der Wegfall eines versicherten Risikos ist dem Versicherer unverzüglich durch die Übermittlung der nachgepflegten Anlage I mitzuteilen.
Was bedeutet das konkret?
Kaufst du ein neues Fahrrad, musst du es innerhalb von vier Wochen mit Rahmennummer und Versicherungssumme melden – dann gilt der Schutz rückwirkend ab dem Kaufdatum, bei späterer Meldung erst ab dem Meldezeitpunkt. Ein versichertes Fahrrad kannst du frühestens 36 Monate nach dem Kauf aus dem Vertrag nehmen, jeweils zum 1. Januar und mit Mitteilung bis zum 30. November. Verkaufst du ein Rad, endet der Schutz sofort mit dem Wegfall, und du musst dies unverzüglich melden.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich ein neu gekauftes Fahrrad anmelden?
Ein neu hinzukommendes Fahrrad ist unverzüglich, also innerhalb von vier Wochen ab dem Kaufdatum, unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme dem Versicherer zu melden.
Ab wann greift der Versicherungsschutz für ein neues Fahrrad?
Bei fristgerechter Meldung besteht der Versicherungsschutz ab dem Kaufdatum. Meldest du das Fahrrad zu spät, besteht der Schutz erst ab dem Meldezeitpunkt.
Wann kann ich ein versichertes Fahrrad wieder aus dem Vertrag nehmen?
Versicherte Risiken können frühestens 36 Monate nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zum nächsten 01.01. und ist dem Versicherer bis zum 30.11. durch Übermittlung der nachgepflegten Anlage I mitzuteilen.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ich mein Fahrrad verkaufe?
Fällt ein versichertes Risiko weg, etwa durch Verkauf des Fahrrades, erlischt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Wegfalls. Der Wegfall ist dem Versicherer unverzüglich durch Übermittlung der nachgepflegten Anlage I mitzuteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024