Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung startet der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, während neu gekaufte Fahrräder ab dem Kaufdatum mitversichert sind, wenn sie innerhalb von vier Wochen mit Rahmennummer und Versicherungssumme gemeldet werden. Der Vertrag läuft zunächst drei Jahre und verlängert sich ohne fristgerechte Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr.
Beginn, Dauer und Ablauf des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorbehalten bleiben dabei besondere Regelungen zum Beginn.
Neu hinzukommende Fahrräder sind ab dem Kaufdatum mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Meldung unverzüglich – also innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum – an den Versicherer erfolgt. Dabei müssen die Rahmennummer und die Versicherungssumme angegeben werden.
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages erlischt der Versicherungsschutz. Das gilt sowohl für alle bereits gemeldeten Fahrräder als auch für die noch nicht gemeldeten Fahrräder.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein steht. Kauft man später ein weiteres Fahrrad, ist es schon ab dem Kaufdatum mitversichert, sofern man es innerhalb von vier Wochen mit Rahmennummer und Versicherungssumme meldet. Der Vertrag läuft drei Jahre und verlängert sich automatisch um je ein Jahr, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Endet der Vertrag, entfällt der Schutz für alle Fahrräder.
Häufige Fragen
Ab wann ist ein neu gekauftes Fahrrad mitversichert?
Ein neu hinzukommendes Fahrrad ist ab dem Kaufdatum mitversichert, wenn die Meldung innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme an den Versicherer erfolgt.
Wie lange läuft der Vertrag und wie verlängert er sich?
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Vertrag endet?
Mit der Beendigung des Vertrages erlischt der Versicherungsschutz für alle bereits gemeldeten Fahrräder sowie für die noch nicht gemeldeten Fahrräder.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, vorbehaltlich der Regelungen zum Beginn.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024