Taucht ein gestohlenes oder verlorenes Fahrrad wieder auf, regelt die Ammerländer Versicherung VVaG in ihrer Fahrradversicherung, was Versicherte tun müssen: Sie melden den Fund unverzüglich in Textform. Wurde bereits eine Entschädigung gezahlt und die Sache kehrt zurück, entscheidet der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats, ob er das Geld zurückzahlt oder die Sache überlässt – sonst geht das Wahlrecht über.
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, muss der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer nach Kenntniserlangung unverzüglich anzeigen. Die Anzeige erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache bereits eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat er die Wahl:
- Er zahlt die Entschädigung zurück.
- Oder er stellt die Sache dem Versicherer zur Verfügung.
Dieses Wahlrecht muss der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers ausüben. Läuft diese Frist fruchtlos ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine verschwundene Sache wieder auftaucht, muss man das dem Versicherer umgehend in Textform mitteilen. Hat man für die Sache schon Geld erhalten und bekommt sie zurück, kann man wählen: entweder die Entschädigung zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer überlassen. Für diese Entscheidung hat man einen Monat ab der schriftlichen Aufforderung Zeit. Verstreicht diese Frist, entscheidet der Versicherer selbst.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht?
Sobald Sie vom Verbleib der abhanden gekommenen Sache erfahren, müssen Sie dies dem Versicherer unverzüglich in Textform anzeigen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was passiert, wenn ich die Sache zurückbekomme, nachdem bereits eine Entschädigung gezahlt wurde?
Dann haben Sie die Wahl: Entweder Sie zahlen die Entschädigung zurück oder Sie stellen die Sache dem Versicherer zur Verfügung.
Wie lange habe ich Zeit, mich für Rückzahlung oder Herausgabe zu entscheiden?
Das Wahlrecht müssen Sie innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers ausüben.
Was geschieht, wenn ich die Monatsfrist verstreichen lasse?
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024