Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG beträgt die Versicherungssumme höchstens 15.000 Euro und bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung. Sie ergibt sich aus dem Händler-Verkaufspreis des Rades samt fest verbundener Funktionsteile und dem Schloss und kann je nach Versteuerungsart des Versicherungsnehmers netto oder brutto angesetzt werden.
Die Versicherungssumme beträgt maximal 15.000 EURO und dient der Beitragsberechnung. Sie setzt sich zusammen aus dem Händler-Verkaufspreis des Rades einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie dem Schloss.
Die Versicherungssumme kann netto (ohne Umsatzsteuer) oder brutto (mit Umsatzsteuer) sein. Sie wird durch die Versteuerungsart des Versicherungsnehmers geregelt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme ist der Wert, auf dessen Basis der Beitrag berechnet wird, und liegt bei höchstens 15.000 Euro. In diese Summe fließen der Händler-Verkaufspreis des Rades, die fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie das Schloss ein. Ob die Summe mit oder ohne Umsatzsteuer angesetzt wird, richtet sich nach der Versteuerungsart des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Versicherungssumme höchstens sein?
Die Versicherungssumme beträgt maximal 15.000 Euro und dient der Beitragsberechnung.
Was zählt alles zur Versicherungssumme?
Sie setzt sich zusammen aus dem Händler-Verkaufspreis des Rades einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie dem Schloss.
Wird die Versicherungssumme mit oder ohne Umsatzsteuer angesetzt?
Sie kann netto (ohne Umsatzsteuer) oder brutto (mit Umsatzsteuer) sein. Das richtet sich nach der Versteuerungsart des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024