Bei der Ammerländer Versicherung VVaG dient die Verlustrücklage in der Fahrradversicherung dazu, außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb abzudecken, und muss mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen. Solange dieser Mindestbetrag nicht erreicht ist, fließt der volle Jahresüberschuss zu; ist er erreicht, mindestens 10 % des Überschusses. Zudem gelten feste Regeln, wie viel jährlich entnommen werden darf und dass daneben freie Rücklagen gebildet werden können.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage (Verlustrücklage) nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gebildet. Diese beträgt mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat oder ihn nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ergibt sich nach Erreichung der Mindestrücklage beim Ablauf eines Geschäftsjahres, dass die Einnahmen des Vereins die Ausgaben übersteigen, so fließen der Rücklage mindestens 10 % des Überschusses zu. Das gilt so lange, bis die Rücklage 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Zudem ist die Verwendung nur insoweit zulässig, als die Rücklage dadurch den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein legt Geld zurück, um außergewöhnliche Verluste im Geschäftsbetrieb auffangen zu können. Diese Verlustrücklage muss mindestens 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreichen. Bis dieser Wert erreicht ist, fließt der gesamte Jahresüberschuss hinein; danach mindestens 10 % eines Überschusses. Entnahmen sind pro Jahr auf 25 % der Rücklage begrenzt und dürfen den Mindestbetrag nicht unterschreiten – außer die Aufsichtsbehörde genehmigt eine Abweichung.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Verlustrücklage mindestens sein?
Die Verlustrücklage wird mindestens in Höhe von 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung gebildet.
Wie viel des Jahresüberschusses fließt in die Verlustrücklage?
Solange der Mindestbetrag noch nicht (wieder) erreicht ist, fließt der volle Jahresüberschuss zu. Ist der Mindestbetrag erreicht und übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, fließen mindestens 10 % des Überschusses zu, bis wieder 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht sind.
Wie viel darf jährlich aus der Verlustrücklage entnommen werden?
In einem Jahr darf die Rücklage nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden, und auch nur so weit, dass der Betrag der Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann davon in einzelnen Geschäftsjahren abgewichen werden.
Können neben der Verlustrücklage weitere Rücklagen gebildet werden?
Ja, neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen, sogenannte freie Rücklagen, gebildet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024