Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung fließt der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibende Überschuss in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die ausschließlich für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder genutzt werden darf. Ob und in welcher Höhe ausgezahlt oder angerechnet wird, entscheidet der Vorstand, wobei die Verteilung im Verhältnis zu den geleisteten Beiträgen erfolgt.
Der nach der Vornahme von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss ist der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen. Diese Rückstellung darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden.
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge. Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die zu Beginn eines Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und dies auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren.
Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der übrig gebliebene Überschuss des Vereins wird in eine spezielle Rückstellung eingestellt, die nur dazu dient, den Mitgliedern Beiträge zurückzuerstatten. Ob und wie viel ausgezahlt oder mit künftigen Beiträgen und Nachschüssen verrechnet wird, entscheidet der Vorstand. Die Rückerstattung richtet sich nach der Höhe der gezahlten Beiträge und steht Mitgliedern zu, die schon das gesamte vorherige Geschäftsjahr über und zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres Mitglied waren.
Häufige Fragen
Wofür darf die Rückstellung für Beitragsrückerstattung verwendet werden?
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden. Ihr wird der Überschuss zugeführt, der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibt.
Wer entscheidet über die Auszahlung der Beitragsrückerstattung?
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Wer hat Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung?
Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Rückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und dies auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren.
Nach welchem Maßstab wird die Beitragsrückerstattung verteilt?
Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge. Wird die Rückerstattung auf Nachschüsse angerechnet, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024