Bei der Ammerländer Versicherung VVaG können Mitglieder eigene Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen, sofern diese keine Fragen der Geschäftsführung betreffen – dafür gelten eine Frist bis zum 1. Februar, die Schriftform und die Unterschrift von mindestens 200 Mitgliedern.
Mitglieder des Vereins können Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen. Voraussetzung ist, dass die Anträge nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen. Solche Anträge sind spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Für die Begründung eines Antrags gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ein Mitgliedervertreter kann mit der Begründung beauftragt werden.
- Das Vereinsmitglied kann in die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein. Dabei ist die Mitglieds-Nr. anzugeben.
Anträge, die nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinsmitglieder dürfen eigene Anträge stellen, über die die Mitgliedervertreterversammlung entscheiden soll – solange es nicht um Fragen der Geschäftsführung geht. Diese Anträge müssen fristgerecht bis zum 1. Februar schriftlich beim Vorstand eingehen und von mindestens 200 Mitgliedern mit Angabe ihrer Mitglieds-Nr. unterschrieben sein. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kommen nur zur Abstimmung, wenn niemand widerspricht.
Häufige Fragen
Bis wann müssen Mitglieder ihre Anträge einreichen?
Anträge sind spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Wie viele Unterschriften braucht ein Antrag?
Ein Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Welche Anträge sind überhaupt zulässig?
Zulässig sind Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen.
Können auch Anträge behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, aber nur dann, wenn sich in der Mitgliedervertreterversammlung dagegen kein Widerspruch erhebt.
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