Bei der Ammerländer Versicherung VVaG und ihrem Fahrradschutz darf sich ein verhinderter Mitgliedervertreter nur durch einen anderen Mitgliedervertreter vertreten lassen, wobei jeder höchstens eine weitere Person übernimmt; außerdem ist geregelt, wann ein Mitgliedervertreter sein Stimmrecht verliert.
Stimmrecht und Vertretung
Eine Stellvertretung in der Mitgliedervertretung ist nur durch einen anderen Mitgliedervertreter zulässig. Ein Mitgliedervertreter kann dabei höchstens einen an der Teilnahme verhinderten Mitgliedervertreter vertreten.
Ein Mitgliedervertreter ist nicht stimmberechtigt, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- seine Versicherung ruht,
- er die bürgerlichen Ehrenrechte nicht besitzt,
- die Beschlussfassung betrifft die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsgeschäftes zwischen ihm und dem Verein.
Was bedeutet das konkret?
In der Mitgliedervertretung kann sich ein verhinderter Vertreter nur durch einen anderen Mitgliedervertreter vertreten lassen, und jeder darf jeweils nur eine verhinderte Person übernehmen. Das Stimmrecht entfällt, wenn die eigene Versicherung ruht, die bürgerlichen Ehrenrechte fehlen oder es bei der Abstimmung um ein Rechtsgeschäft geht, das die betreffende Person selbst mit dem Verein betrifft.
Häufige Fragen
Wer darf einen verhinderten Mitgliedervertreter vertreten?
Nur ein anderer Mitgliedervertreter. Dabei kann jeder Mitgliedervertreter höchstens einen verhinderten Mitgliedervertreter vertreten.
Wann verliert ein Mitgliedervertreter sein Stimmrecht?
Wenn seine Versicherung ruht, wenn er die bürgerlichen Ehrenrechte nicht besitzt oder wenn es bei der Beschlussfassung um ein Rechtsgeschäft mit ihm bzw. zwischen ihm und dem Verein geht.
Kann sich jemand von außerhalb der Mitgliedervertretung vertreten lassen?
Nein, eine Stellvertretung ist ausschließlich durch einen anderen Mitgliedervertreter zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024