Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG erstattet der Versicherer im Schadenfall durch eine strafbare Handlung eines Dritten den Wiederbeschaffungswert – für ein Fahrrad in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Entschädigung bei strafbaren Handlungen eines Dritten
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Die Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es durch eine strafbare Handlung eines Dritten zu einem Schaden, ersetzt der Versicherer den Wert, der nötig ist, um ein gleichwertiges Fahrrad in neuwertigem Zustand zu beschaffen. Die Erstattung ist dabei durch die vereinbarte Versicherungssumme nach oben begrenzt.
Häufige Fragen
Was wird bei einer strafbaren Handlung eines Dritten erstattet?
Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, die Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
In welchem Zustand wird der Ersatz berechnet?
Der Ersatz wird auf Basis eines Fahrrads in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand ermittelt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024