Beim Fahrradschutz der Ammerländer Versicherung VVaG sind die genannten oder nachgemeldeten Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor versichert – also auch Pedelecs bzw. elektrounterstützte Fahrräder. Versicherbar sind sie bis zu einer Versicherungssumme von 15.000 Euro und wenn sie beim Einbeziehen in den Vertrag höchstens sechs Monate ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs alt sind. Nicht abgesichert sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder sowie Verkaufs- und Ausstellungsfahrräder.
Versichert sind die in der Anlage bezeichneten oder nachgemeldeten Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor. Damit sind auch elektrounterstützte Fahrräder bzw. Pedelecs gemeint.
Versicherbar sind Fahrräder, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mit einer Versicherungssumme bis 15.000 Euro und
- die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Vertrag nicht älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs.
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;
- Verkaufsfahrräder (zum Beispiel mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten);
- Ausstellungsfahrräder (zum Beispiel Werbe- oder Informationsstand).
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt für die genannten oder nachgemeldeten Fahrräder – auch für solche mit Hilfsmotor, also Pedelecs. Ein Fahrrad ist versicherbar, wenn seine Versicherungssumme höchstens 15.000 Euro beträgt und es beim Aufnehmen in den Vertrag nicht älter als sechs Monate ab dem ersten Kauf ist. Bestimmte Räder sind ausgeschlossen, etwa versicherungs- oder führerscheinpflichtige Fahrräder sowie Verkaufs- und Ausstellungsfahrräder.
Häufige Fragen
Sind E-Bikes und Pedelecs mitversichert?
Ja, versichert sind Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor, also auch elektrounterstützte Fahrräder bzw. Pedelecs, sofern sie in der Anlage bezeichnet oder nachgemeldet sind.
Bis zu welchem Wert kann ich mein Fahrrad versichern?
Versicherbar sind Fahrräder mit einer Versicherungssumme bis 15.000 Euro.
Darf mein Fahrrad beim Vertragsabschluss schon älter sein?
Nein, das Fahrrad darf zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Vertrag nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Kaufdatum des Ersterwerbs.
Welche Fahrräder sind vom Schutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Fahrräder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht, Verkaufsfahrräder (etwa mit Verkaufsstand oder -aufbauten) sowie Ausstellungsfahrräder (etwa Werbe- oder Informationsstand).
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024