Bei der Ammerländer Versicherung VVaG zahlen die Mitglieder ihre Beiträge in der Fahrrad-Versicherung jährlich im Voraus, und zwar nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat; gerät ein Mitglied in Verzug, greift das Versicherungsvertragsgesetz.
Die Mitglieder haben ihre Beiträge jährlich im Voraus zu entrichten. Maßgeblich sind dabei die Tarife, die der Vorstand beschlossen hat.
Gerät ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug, gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Mitglieder müssen ihren Beitrag einmal im Jahr und schon vorab bezahlen. Wie hoch der Beitrag ist, richtet sich nach den Tarifen, die der Vorstand festgelegt hat. Zahlt ein Mitglied nicht rechtzeitig, kommen die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes zur Anwendung.
Häufige Fragen
Wie oft und wann sind die Beiträge zu zahlen?
Die Beiträge sind jährlich und im Voraus zu entrichten.
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrags?
Die Höhe richtet sich nach den Tarifen, die der Vorstand beschlossen hat.
Was passiert, wenn ein Mitglied den Beitrag nicht rechtzeitig zahlt?
Bei Verzug eines Mitglieds gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024