Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Fahrradversicherung entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, und Veröffentlichungen des Vereins erfolgen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger. So ist geregelt, wann das Geschäftsjahr beginnt und endet und über welchen Weg der Verein seine Bekanntmachungen offiziell mitteilt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Veröffentlichungen des Vereins sind grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger zu machen.
Was bedeutet das konkret?
Das Geschäftsjahr des Vereins läuft wie das Kalenderjahr, also von Januar bis Dezember. Bekanntmachungen und Veröffentlichungen des Vereins werden grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Häufige Fragen
Wann beginnt und endet das Geschäftsjahr des Vereins?
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, läuft also von Januar bis Dezember.
Wo veröffentlicht der Verein seine Bekanntmachungen?
Veröffentlichungen des Vereins erfolgen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024