Wer bei der Ammerländer Versicherung VVaG eine Fahrradversicherung hat, muss die Folgeprämie zum vereinbarten Zeitpunkt jeder Versicherungsperiode zahlen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer Verzugsschaden verlangen, nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats nachgeholt, kann die Kündigung wieder unwirksam werden.
Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern. Dabei kann er eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hin.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie, der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet. Ist die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden, gilt die Frist von einem Monat ab Fristablauf. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Folgeprämie muss zum vereinbarten Zeitpunkt der Versicherungsperiode gezahlt werden; maßgeblich ist der im Versicherungsschein oder in der Rechnung genannte Zeitraum. Zahlt der Versicherungsnehmer verspätet, kann der Versicherer den Verzugsschaden ersetzt verlangen und nach einer Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist leistungsfrei werden sowie den Vertrag sofort kündigen. Holt der Versicherungsnehmer die Zahlung innerhalb eines Monats nach, kann die Kündigung wieder unwirksam werden, wobei eine bereits eingetretene Leistungsfreiheit bestehen bleibt.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung der Folgeprämie als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt wird.
Welche Frist muss eine Mahnung des Versicherers mindestens vorsehen?
Der Versicherer muss in der Mahnung eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung setzen. Zudem muss er die rückständigen Beträge einzeln beziffern und auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweisen.
Was passiert, wenn nach Ablauf der Mahnfrist ein Schaden eintritt und noch nicht gezahlt wurde?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer noch mit der Zahlung von Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann eine Kündigung wegen nicht gezahlter Prämie wieder rückgängig werden?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung – bzw. bei verbundener Fristbestimmung innerhalb eines Monats nach Fristablauf – zahlt. Eine bereits eingetretene Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt davon jedoch unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024