Bei der Ammerländer Versicherung VVaG überwacht der Aufsichtsrat im Rahmen der Fahrradversicherung die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss, die geplante Überschussverteilung und den Geschäftsbericht und bestellt den Vorstand. Für bestimmte Maßnahmen wie den Kauf oder Verkauf von Grundeigentum, Nachschussbeiträge oder Änderungen der Versicherungsbedingungen ist seine Zustimmung nötig, außerdem darf er die Satzung in Teilen anpassen.
Den Aufsichtsrat treffen die Rechte und Pflichten, die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesen sind. Ihm obliegen insbesondere:
- Überwachung der Geschäftsführung,
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes sowie die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung,
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
- Bestellung des Vorstandes und Regelung seines Dienstverhältnisses,
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum,
- Festsetzung von Nachschussbeiträgen,
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten,
- Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt:
- die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen,
- Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, soweit abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt,
- sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäftsführung des Versicherers und prüft wichtige Unterlagen wie den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht, über die er der Mitgliedervertreterversammlung berichtet. Er bestellt den Vorstand und legt dessen Arbeitsregeln fest. Für einige Entscheidungen – etwa rund um Grundeigentum, Nachschussbeiträge oder Änderungen der Versicherungsbedingungen – muss er zustimmen. Zudem darf er die Satzung in bestimmten Fällen anpassen und sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
Häufige Fragen
Welche Hauptaufgaben hat der Aufsichtsrat?
Er überwacht die Geschäftsführung, prüft Jahresabschluss, Überschussverteilungsvorschlag und Geschäftsbericht, berichtet an die Mitgliedervertreterversammlung, stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest, bestellt den Vorstand samt Regelung seines Dienstverhältnisses und erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Wofür braucht es die Zustimmung des Aufsichtsrates?
Seine Zustimmung ist erforderlich beim Erwerb, der Veräußerung und Belastung von Grundeigentum, bei der Festsetzung von Nachschussbeiträgen, bei der Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sowie bei Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Aufsichtsrat die Satzung ändern?
Ja, aber nur eingeschränkt: Er darf die Satzung ändern, soweit die Änderungen lediglich die Fassung betreffen, und Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung zur Satzungsänderung soweit abändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt.
Wer bestellt den Vorstand?
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024