Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG muss die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn gezahlt werden – unabhängig von einem Widerrufsrecht. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes und ein Rücktrittsrecht des Versicherers.
Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Ist die Prämienzahlung in Raten vereinbart, gilt die erste Rate als erste Prämie.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Die erste beziehungsweise einmalige Prämie muss zügig nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn bezahlt werden, auch wenn ein Widerrufsrecht besteht. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, startet der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung. Bei fehlender Zahlung darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – es sei denn, der Versicherungsnehmer trägt an der Nichtzahlung keine Schuld.
Häufige Fragen
Wann muss ich die erste Prämie für meine Fahrradversicherung zahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen – unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht. Liegt der vereinbarte Beginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Außerdem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist.
Kann der Versicherer trotz Nichtzahlung nicht zurücktreten?
Ja, der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Gewerbe 2024