Wer bei der Ammerländer Versicherung ein E-Bike aus einem Leasing- oder Dienstvertrag übernehmen und versichern möchte, benötigt bestimmte Nachweise. Welche Unterlagen erforderlich sind und warum ohne diese Belege kein Versicherungsschutz möglich ist, erfahren Sie hier.
In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung werden bei der Übernahme eines Fahrrades aus einem Leasingvertrag / Dienstvertrag folgende Unterlagen benötigt:
- Besitz der aktuellen Kaufrechnung nach Übernahme bzw. Herauskauf aus dem Leasing
- Besitz der Erstanschaffungsrechnung oder
- Besitz der Übernahmeerklärung des Arbeitgebers mit Angaben zum Fahrrad (Marke, Typ, Rahmennummer, Kaufpreis, ursprüngliches Erstkaufdatum)
Ohne die genannten Belege kann das E-Bike nicht versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Fahrrad aus einem Leasing- oder Dienstvertrag herauskaufen und in den Versicherungsschutz übernehmen möchten, müssen Sie den Erwerb belegen. Dafür genügt entweder die Erstanschaffungsrechnung oder eine Übernahmeerklärung Ihres Arbeitgebers mit den wichtigsten Angaben zum Rad. Zusätzlich sollten Sie die aktuelle Kaufrechnung nach der Übernahme besitzen. Liegen diese Nachweise nicht vor, ist eine Versicherung des E-Bikes nicht möglich.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich bei der Übernahme eines E-Bikes aus dem Leasing?
Sie benötigen die aktuelle Kaufrechnung nach Übernahme bzw. Herauskauf aus dem Leasing sowie entweder die Erstanschaffungsrechnung oder die Übernahmeerklärung des Arbeitgebers mit Angaben zum Fahrrad.
Welche Angaben muss die Übernahmeerklärung des Arbeitgebers enthalten?
Die Übernahmeerklärung muss Angaben zum Fahrrad enthalten: Marke, Typ, Rahmennummer, Kaufpreis und ursprüngliches Erstkaufdatum.
Kann ich mein E-Bike auch ohne diese Belege versichern?
Nein. Ohne die genannten Belege kann das E-Bike nicht versichert werden.
Reicht die Erstanschaffungsrechnung allein aus?
Die Erstanschaffungsrechnung ist eine der beiden Alternativen. Ersatzweise kann die Übernahmeerklärung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Zusätzlich wird die aktuelle Kaufrechnung nach Übernahme bzw. Herauskauf aus dem Leasing benötigt.