Häufige Fragen zur Fahrradversicherung
- Wie erreiche ich schnell Hilfe bei einer Panne?
- Kann ich mein Fahrrad selbst reparieren und die Kosten dafür von der Versicherung erstattet bekommen?
- Muss ich das Fahrrad an einen festen Gegenstand wie eine Laterne oder einen Baum anschließen?
- Ist der Akku des Fahrrads gegen Diebstahl versichert?
- Ist der Anhänger mitversichert?
- Ist Fahrradgepäck mitversichert?
- Wie prüft die Ammerländer, welches Schloss ich benutzt habe?
- Wie hoch ist die Erstattung nach 5 Jahren, wenn der Neuwert versichert ist?
- Ist der Verschleiß von Reifen und Bremsen versichert?
- Ist mein Fahrrad im Urlaub versichert?
- Kann ich mein Fahrrad nachts draußen stehen lassen?
- Gibt es eine Nachtzeitklausel?
- Ich habe Umbauten an meinem Fahrrad vorgenommen. Wie kann ich diese mitversichern?
- Muss ich das Schloss in der Versicherungssumme mit angeben?
- Was ist die Versicherungssumme?
- Ich habe ein Rahmenschloss. Kann ich dieses verwenden?
- Welches Schloss benötige ich?
- Ich habe mein Fahrrad zu einem reduzierten Preis gekauft. Derzeit würde ich für den gleichen Betrag kein vergleichbares Fahrrad erhalten. Welchen Kaufpreis sollte ich angeben?
- Ich habe mein Fahrrad gebraucht gekauft. Die Originalrechnung liegt nicht mehr vor. Kann ich es versichern?
- Kann ich ein generalüberholtes Fahrrad, das ich bei einem Online-Händler gekauft habe, mit der Gebrauchtrechnung versichern?